Effiziente Energieplanung für Neubau und Bestand
Wir analysieren Gebäude, entwickeln Energiekonzepte und vergleichen Sanierungs- und Neubauvarianten. Ziel ist eine auf Gebäude, Nutzung und Projektanforderungen abgestimmte Planung.
Energieberatung nach Gebäudetyp
Als qualifizierte Energieberater (BAFA) und Energieeffizienz-Experten (dena) unterstützen wir Architekten, private Bauherren, Unternehmen und Kommunen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Bei Bestandsgebäuden erfassen wir unter anderem Bauunterlagen, Bauteilaufbauten, Anlagentechnik, Verbrauchsdaten und Nutzungsbedingungen. Auf dieser Grundlage bilanzieren wir Wärmeverluste und -gewinne und entwickeln geeignete Maßnahmen oder Maßnahmenpakete.
Wir bieten:
- Energieberatung für Unternehmen, Verwaltungsgebäude, Produktionsstätten und Hotels
- Energieberatung für Kommunen und öffentliche Nichtwohngebäude wie Schulen, Sporthallen, Kitas sowie Pflegeeinrichtungen
- Energieberatung für Wohngebäude
Für umfassende Sanierungen erstellen wir Gesamtkonzepte. Bei schrittweiser Sanierung kann ein individueller Sanierungsfahrplan die Maßnahmen zeitlich und technisch strukturieren.
Mögliche Ergebnisse einer Energieberatung
Mögliche Energie- und Kosteneinsparungen werden projektbezogen berechnet. Die Ergebnisse hängen unter anderem vom Gebäudezustand, den betrachteten Maßnahmen, der Nutzung, den Bilanzierungsannahmen und den angesetzten Energiepreisen ab.
Mögliche Ergebnisse sind:
- Vergleich des Energiebedarfs verschiedener Planungsvarianten
- Bewertung von Gebäudehülle, Anlagentechnik und Wärmebrücken
- Planungs- und Nachweisunterlagen für Effizienzgebäude und Förderprogramme
- Energieausweise nach den jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen
- Konzepte für Denkmale und erhaltenswerte Bausubstanz
Effizienzgebäude und Förderung
Wir prüfen, welche Effizienzstandards und Förderanforderungen für das konkrete Vorhaben relevant sind. Förderprogramme und Konditionen werden mit einem Aktualitätsstand versehen; die Förderentscheidung trifft die zuständige Stelle.
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Wann brauche ich einen Energieausweis?
Einen rechtssicheren Energieausweis oder Energiepass benötigen alle Gebäudebesitzer, die ihr Gebäude verkaufen, vermieten oder sanieren möchten. Er muss den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Als Energieeffizienz-Experten (dena) stellen wir diese Ausweise offiziell aus. Mehr dazu im Kapitel „Energieausweise“
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Energieberatung für Denkmale
Sie wollen ein historisches, gar denkmalgeschütztes Gebäude sanieren? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir sind ausgebildete Energieberater für Baudenkmalpflege und haben schon viele historische Bauwerke energetisch fit gemacht.
Bei historischen und denkmalgeschützten Gebäuden stimmen wir energetische Maßnahmen auf Konstruktion, Bauphysik, Nutzung und Erhaltungsziele ab. Dabei berücksichtigen wir die für das Vorhaben geltenden technischen Anforderungen und Förderbedingungen.
Mehr dazu unter „Denkmale“.

Oder melden Sie sich bei uns per Telefon 0781 6390993-0 oder über das Kontaktformular.
Merkblätter
Merkblatt "BEG Energetische Sanierung "
Merkblatt "BEG Einzelmaßnahmen "
Präsentation "Förderungsmöglichkeiten Energetische Sanierung "
Achtung: Aufgrund diverser Änderungen bei den Förderbedingungen seit der Erstellung des Merkblatts sind einige Fördersätze nicht mehr aktuell und geringer. Wir aktualisieren das bei einer nächsten großen Änderung.
Merkblatt "Photovoltaik/PV"
Im Merkblatt Photovoltaik beschreiben wir, wie Sie mit Ihrem Hausdach bzw. Grundstück die Umwelt schützen und dabei noch Geld verdienen können.
Merkblatt "Photovoltaik-Pflicht in Baden Württemberg"
Ab 1. Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude, ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Mit diesem Schritt soll die Klimakrise gestoppt werden und die Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle sinken. Am 21.10.2022 trat für Baden-Württemberg die Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG) in Kraft. Sie gilt als Erweiterung der schon bestehenden PV-Pflichten.
Im Merkblatt Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg erklären wir, was diese Pflicht für Sie als Bauherr bedeutet und welche Projekte von dieser Novelle betroffen sind.





