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Austauschprämie für Ölheizungen ab Januar 2020 – private Immobilienbesitzer sparen bares Geld!



Seit 1.1.2020 wird der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine neue, effizientere und klimafreundlichere Anlage mit der Austauschprämie für Ölheizungen gefördert. Wir helfen Ihnen mit unserer Energieberatung gerne dabei! Sowohl bei der Kalkulation der Fördersumme als auch beim Beantragen. Einfach einen Termin vereinbaren oder sich zur monatlichen kostenlosen Energiesprechstunde anmelden (1. Dienstag im Monat 18 Uhr). Hier der Originaltext des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:

„Bundesminister Peter Altmaier: „Wer jetzt die Austauschprämie beantragt kann bares Geld sparen und gleichzeitig etwas für den Klimaschutz tun! Mit der Austauschprämie für Ölheizungen fördern wir zukunftsfähige Investitionen mit bis zu 45 % der Investitionskosten. Das sind gute Nachrichten für alle Hausbesitzer und gute Nachrichten für das Klima.“

Torsten Safarik, Präsident des für die Austauschprämie zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betont: „Die neue Austauschprämie für Ölheizungen ist ein weiterer Schritt zum Gelingen der Energiewende. Ab Januar 2020 können Bürgerinnen und Bürger die Austauschprämie beantragen. Der Umstieg auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien wird somit deutlich attraktiver. Für die Antragssteller hat das BAFA ein modernes und schlankes Verfahren entwickelt.“

Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird – z.B. eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage – kann einen Zuschuss in Höhe von 45 % der Investitionskosten erhalten. Für Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % – z.B. über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 %.

Die novellierte Richtlinie des Marktanreizprogramms „Wärme aus erneuerbaren Energien“ sieht neben der Austauschprämie für Öl weitere Verbesserungen vor. Auch für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse: 35 % für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, 30 % für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % und 20 % für Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind. Die Fördersystematik des Marktanreizprogramms wird mit der Novelle stark vereinfacht: die einheitlichen prozentualen Fördersätze ersetzen die Festbetragsförderung mit einer Vielzahl verschiedener Bonusregelungen.

Die Investitionszuschüsse für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.“

 

Quelle:
https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html

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