EnergieberatungWohn- und Nichtwohngebäude

Energieberatung für Unternehmen

Sie sind ein kleines oder mittelständisches Unternehmen und planen, Ihre Betriebs- oder Verwaltungsgebäude zu sanieren? Sie wollen vielleicht anbauen oder einen weiteren Standort errichten? Natürlich energieeffizient, nicht nur aus Kostengründen. 

Wir unterstützen Sie gerne mit der Energieplanung für gewerbliche Neubauten oder bestehende Nichtwohngebäude. Wir sind vom BAFA zugelassene Energieberater.

In unser Energiekonzept beziehen wir alle relevanten Bereiche mit ein:

  • Anlagentechnik, Maschinenpark, energieintensive Produktionsprozesse, Nutzungsbereiche/Nutzungszonenunterteilung, Nutzerverhalten
  • Gebäudetechnik (Beleuchtung, Lüftung, Kühlung sowie Heizungssystem)
  • Gebäudehülle (Architektur, Wärmedämmwerte)

Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Wünsche und finden ein wirtschaftlich sinnvolles Konzept mit mehreren Varianten. Diese Varianten beziehen auch die möglichen Fördermittel (z. B. KfW) für die Investition mit ein.

Auch können wir für Sie einen Sanierungsfahrplan durchführen. Der lohnt sich bei Nichtwohngebäuden so gut wie immer. Lesen Sie hierzu das Interview mit Ralf Quarti und Arnold Kempf.

Wir sind übringens auch Mitglied der "Klimapartner Oberrhein", dem Netzwerk am Südlichen Oberrhein für Klimaschutz, Energieeffizienz und Innovationen sowie bei der KEFF (Regionale Kompetenzstelle Netzwerk Energieeffizienz) als offizielle Berater gelistet.

Klimapartner Oberrhein

KEFF

Unternehmen - Fördermöglichkeiten Beratung und Sanierung

Ihr Unternehmen beschäftigt weniger als 50 Mitarbeiter? Sie machen nicht mehr als 50 Mio. Euro Umsatz im Jahr oder haben eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro? Dann kann Ihr Unternehmen einen Antrag auf eine geförderte Energieeffizienzberatung stellen. Finanziell gefördert werden 80% (bzw. bis zu 8.000 €). Mit einer Energieberatung werden verborgene Energiesparpotentiale aufgedeckt.  Die von uns als qualifizierte Energieberater vorgeschlagenen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz können anschließend zinsgünstig finanziert werden. Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie auf der Webseite der KfW, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Informationen zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz gibt es auf der Webseite der KfW.

Hier finden Sie die Fördertabellen für die Bundesförderung für effiziente Nichtwohngebäude (Planung, Sanierung, Einzelmaßnahmen). Und hier eine Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten.

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vollständig seit dem 1.1.2021 neu aufgestellt und weiterentwickelt. Damit Sie als Immobilienbesitzer durchblicken, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt: Merkblatt BEG Energetische Sanierung.

Energieberatung für Kommunen/Nichtwohngebäude

In kommunalen Gebäuden gibt es beachtliche Energiesparpotenziale. Die genauen Schwachstellen Ihrer Gebäude ermitteln wir als unabhängige Energie-Effizienzexperten.

Nichtwohngebäude wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Bibliotheken, Sporthallen, Pflegeheime oder das Rathaus und die Verwaltungsgebäude stehen hier im Fokus. Wir zeigen Ihrer Kommune ein detailliertes Bild über den aktuellen Zustand der Gebäude und die möglichen Energieeinsparpotenziale auf.  Eine detaillierte Bestandsaufnahme des einzelnen Gebäudes steht am Anfang jeder Beratung: Welche technischen Anlagen gibt es und in welchem Zustand sind sie? Wie sieht die Gebäudehülle aus? Ist das Gebäude denkmalgeschützt? Wie wird es zukünftig genutzt?

Auf dieser Basis erarbeiten wir als Experten eine Lösung und mehrere Lösungsvarianten für die energetische Optimierung. Zum einen Sofortmaßnahmen, die mit geringem Aufwand erste Einsparerfolge erzielen. Aber auch längerfristige Maßnahmen mit entsprechendem Investitionsbedarf und nachhaltigem energetischen Effekt.

Anschließend stimmen wir als Energieberater mit der Stadt, Gemeinde oder der Landesbehörde die möglichen Sanierungsziele gemeinsam ab. Wir erstellen eine Kosten-Nutzen-Analyse und dokumentieren diese. Selbstverständlich präsentieren wir die Ergebnisse gerne den verschiedenen Entscheidungsgremien.

Auch können wir für Sie einen Sanierungsfahrplan durchführen. Der lohnt sich bei Nichtwohngebäuden so gut wie immer. Lesen Sie hierzu das Interview mit Ralf Quarti und Arnold Kempf.

Kommunen/Nichtwohngebäude - Förderung von Beratung und Sanierung

Im Rahmen des zweiten Fördermoduls wird die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden, entweder in Form eines Sanierungsfahrplans oder in Form einer umfassenden Sanierung oder die Neubauberatung für Nichtwohngebäude vom BAFA gefördert.

Wir sind übrigens als Energieberater für das Modul 2 der „Förderung der Energieberatung für ein energetisches Sanierungskonzept von Nichtwohngebäuden oder für einen Neubau von Nichtwohngebäuden“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) offiziell anerkannt.  Im Rahmen des Förderprogramms können wir für Kommunen und gemeinnützige Organisationen bis zu 80% Fördergeld erzielen.

Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie auf der Webseite der KfW, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Hier finden Sie die Fördertabellen für die Bundesförderung für effiziente Nichtwohngebäude (Planung, Sanierung, Einzelmaßnahmen). Und hier eine Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten.

Energieberatung für private Wohngebäude - Effizienzhaus

Kostenfreie Energiesprechstunde für Bauherren

An jedem 1. Dienstag im Monat haben Sie um 18 Uhr die Gelegenheit, sich bei uns vor Ort am Kronenplatz 1 über die Möglichkeiten einer energetischen Sanierung Ihres Gebäudes und deren Fördermöglichkeiten zu Informieren. Bitte mit Voranmeldung, gerne auch telefonisch: 0781/6390993-0 oder gehen Sie über unsere Kontaktseite. Diese Veranstaltung ist kostenfrei und gibt Ihnen einen ersten Überblick über ein sinnvolles Vorgehen.

Eine maßgeschneiderte Sanierung spart Geld

Sie haben ein Eigenheimprojekt oder sind Eigentümer eines sanierungsbedürftigen Gebäudes und wollen die Heizung und andere Elemente modernisieren? Dann beraten und begleiten wir Sie gerne in Punkto Energie. Wir sparen Ihnen mit einer durchdachten und erfahrenen Energieberatung bares Geld. Ihre Heizkosten sinken, der Wohnkomfort und der Wert Ihrer Immobilie steigen. Und Sie können durch uns als zugelassener Sachverständiger für das KfW Programm die eine oder andere interessante Förderung mitnehmen, sowie zinsgünstige KfW-Förderdarlehen beantragen.

Möglichkeit 1: Umfassende Komplettsanierung

Sie wollen Ihr Wohngebäude umfassend in einem Schritt energetisch sanieren? Dann machen wir Ihnen z. B.  im Rahmen einer BAFA-Beratung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für das Gebäude ein energetisches Gesamtkonzept, um es zu einem KfW-Effizienzhaus zu machen. Das erfüllt mindestens die gesetzlichen Vorschriften nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2016).

Möglichkeit 2: Teilsanierung/Sanierungsfahrplan

Sie wollen Ihr Wohngebäude schrittweise energetisch sanieren? Aus Budgetgründen erst einmal eine Teilmaßnahme umsetzen und das Gebäude Zug um Zug modernisieren? Dann erstellen wir Ihnen einen Sanierungsfahrplan, der aufzeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind und wie das Gebäude schrittweise energieeffizient wird. Er gilt auch als 1/3-Erfüllung der Anforderungen des EWärmeG für Wohngebäude. Dessen Erstellung wird mit bis zu 80% vom BAFA gefördert. Lesen Sie dazu auch das Interview mit Herrn Quarti. Die Stadt Offenburg fördert innerhalb des Programms „klimafit 2.0“  bei Vorlage eines Sanierungsfahrplans unter bestimmten Bedingungen auch Einzelmaßnahmen mit 1 Euro pro eingespartes Kilogramm CO2.

 

Private Wohngebäude/Effizienzhaus: Beratungs-Förderungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt bei Wohngebäuden für die Energieberatung bis zu 80% der förderfähigen Beratungskosten bis maximal:

  • 1.300 € pro Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus
  • 1.700 € für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten
  • für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 € (unter gewissen Bedingungen)

Mehr Informationen zum Förderprogramm Energieberatung

Und wie die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen gefördert werden, erfahren Sie unter „Förderoptimierung“. Die Konditionen des BEG finden Sie hier.

Hier finden Sie die Fördertabellen für die Bundesförderung für effiziente Wohngebäude (Planung, Sanierung, Einzelmaßnahmen).

 

Schritte zum energieeffizienten Gebäude

Beauftragen Sie uns als unabhängige Energieberater, Ihr Gebäude energetisch zu analysieren und ein Gesamtkonzept bzw. einen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Wir kalkulieren Ihnen hierfür gerne ein Angebot. Die Kosten für die verschiedenen Gewerke stellen wir Ihnen auf Wunsch zusammen.

Wir zeigen Ihnen die Fördermöglichkeiten der einzelnen Maßnahmen auf, die von der KfW und der L-Bank aktuell angeboten werden (siehe Förderoptimierung). Achtung: Die Zuschüsse müssen vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen beantragt werden! Falls Sie ein KFW Darlehen brauchen, reden Sie rechtzeitig mit Ihrer Bank. Wir füllen wir Ihnen die „Bestätigung zum Kreditantrag“ für Ihre Bank aus.

Anschließend werden die Sanierungsmaßnahmen bei den unterschiedlichen Gewerken detailliert angefragt, beauftragt und realisiert. Wir begleiten Sie gerne in der Bauausführung, damit Mängel in der Ausführung erst gar nicht entstehen.

Sind alle Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen, bestätigen wir der Bank, dass alle geplanten Maßnahmen umgesetzt wurden. Dann wird z. B. der Tilgungszuschuss ausgezahlt.

 

Wie eine zweite Rente

In energetische Gebäudesanierung zu investieren lohnt sich. Wir rechnen Ihnen gerne die anfänglichen Ausgabenbelastungen durch Energiespar-Investitionen in Ihr Gebäude mit der Prognose für die Nebenkosten 15 Jahre später aus.  Diese Ausgabenersparnis wirkt langfristig wie eine 2. Zusatzrente, die Sie durch die Einsparung von Energienebenkosten bar in der Tasche haben.

 

Heizungstausch, neue Fenster, Dämmung —
noch nie war die staatliche Förderung so hoch !

Sie besitzen ein Haus oder eine Wohnung? Und brauchen eine neue Heizung, neue Fenster oder eine ordentliche Dämmung? Sie wollen in Zukunft Energie und Geld sparen? Dann werden Sie mit staatlicher Unterstützung zum #Klimahelden!


Seit dem 24. Januar 2020 fördert der deutsche Staat über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KFW-Bank sowohl die Energieberatung, Energiekonzeption und Planung mit bis zu 80% des Honorars sowie die Investitionen in die energetische Modernisierung mit bis zu 45%. Hier geht es zum Flyer.

Und hier finden Sie eine Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten.

Haus80%

Merkblatt "BEG Energetische Sanierung "

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vollständig seit dem 1.1.2021 neu aufgestellt und weiterentwickelt. Damit Sie als Immobilienbesitzer durchblicken, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt:   Merkblatt BEG Energetische Sanierung.
Merkblatt BEG Energetische Sanierung

Präsentation "Fördermöglichkeiten energetische Sanierung "

Die Energiepreise sind gestiegen - ein Grund mehr, ihr Gebäude energetisch zu sanieren. Welche Fördermöglichkeiten es aktuell gibt, haben wir zusammen mit Zukunft Atbau in einer kurzen Präsentation zusammengestellt, die sie hier downloaden können.
Fördermöglichkeiten Sanierung

Merkblatt "Photovoltaik/PV"

Es gibt ein aktuelles politisches Ziel in Deutschland, das anvisiert, bis 2030 eine 65%ige Versorgung aus erneuerbaren Energien zu erzielen. Ein weiteres Ziel ist es, für den Gebäudebestand in Deutschland bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Eine Art der Energiegewinnung ist die Photovoltaik (PV). Bei dieser wird mittels Solarzellen aus Sonneneinstrahlung Strom erzeugt. Photovoltaik ist aber neben Gebäudedämmung, Heizung und Lüftung nur ein Teilfaktor, um diese Umwelt-Ziele zu erreichen.


Im Merkblatt Photovoltaik beschreiben wir, wie Sie mit Ihrem Hausdach bzw. Grundstück die Umwelt schützen und dabei noch Geld verdienen können.

Merkblatt Photovoltaik

Merkblatt "Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg"

Ab 1. Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude, ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Mit diesem Schritt soll die Klimakrise gestoppt werden und die Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle sinken. Am 21.10.2022 trat für Baden-Württemberg die Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG) in Kraft. Sie gilt als Erweiterung der schon bestehenden PV-Pflichten.


Im Merkblatt Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg erklären wir, was diese Pflicht für Sie als Bauherr bedeutet und welche Projekte von dieser Novelle betroffen sind.

Infoblatt PV Pflicht BW

Merkblatt "Richtiges Heizen und Lüften"

Wir haben wichtige Tipps rund um das Thema "Heizen & Lüften" für Sie in unserem Merkblatt zusammengestellt. Damit Sie Schimmelpize im Vorfeld vermeiden können. Hier können Sie das Merkblatt herunterladen.
Infoblatt Heizen und Lueften
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