EnergieausweiseEnergieplanung

Energieausweis Berechnung

Energieausweise

Energieausweise sind Pflicht

Nach den aktuellen Richtlinien der EnEV (§16) muss für bestimmte Wohn- und Nichtwohngebäude ein Energieausweis erstellt werden. Zum Beispiel nach der Errichtung eines Gebäudes.

 

Ein Energieausweis zeigt die energetischen Grundeigenschaften des Gebäudes. Er enthält Angaben zu energetischen Qualität der Gebäudehülle sowie zum Energiebedarf.

 

Bei Verkauf und Vermietung muss der Energieausweis beim Besichtigungstermin vorliegen, um die Effizienzklasse einer Immobilie, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten, zu verdeutlichen. Mit der EnEV-Novelle wird nicht nur die Vorlagepflicht eingeführt, sondern auch die Einteilung in Effizienzklasse A - H.

 

Als eingetragener „Sachverständiger für EnEV“ (Energie-Einsparverordnung) bewerten wir Ihr Gebäude bezüglich seiner Energieeffizienz.

 

 

Energiesparpotenzial wird sichtbar

Über den Energieausweis und eine gesamtenergetische Gebäudebewertung (DIN 18599 für Nichtwohngebäude) zeigen wir Ihnen konkrete Maßnahmen und deren Energie-Einspareffekte auf. Wenn möglich, müssen auf diesem Ausweis auch Modernisierungsempfehlungen angegeben werden. Er gilt 10 Jahre  lang. Zwar ist die Aussagekraft eines Energieausweises nicht 100% exakt. Er dient vielmehr dazu, die energetische Qualität von Gebäuden vergleichbar zu machen und als einfacher Einstieg zur Planung einer energetischen Gebäudemodernisierung.

Da wir von der Deutschen Energieagentur (dena)  zertifiziert  und als „Sachverständiger für EnEV“ (Energie-Einsparverordnung) eingetragen sind, können wir diese Ausweise ausstellen.

 

Wärmeschutz

Wir erstellen Nachweise zum Mindestwärmeschutz nach DIN 4108. Hier kommen unsere Spezialkenntnisse im Bereich der Wärmebrückenberechnung zum Tragen. Auch führen wir Berechnungen zur thermischen Behaglichkeit im Sommer (sommerlicher Wärmeschutz) durch – vereinfacht oder mittels thermischer Simulationsrechnungen.

 

Bildnachweis

© ehuth – pixelio.de

 

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